Digitale Barrierefreiheit
Computer und Smartphones sind aus dem Alltag und Berufsleben vieler Menschen, einschließlich blinder und sehbehinderter Personen, nicht mehr wegzudenken. Daher ist es essenziell, dass Internetseiten, elektronische Dokumente, Software und mobile Anwendungen barrierefrei gestaltet sind, um eine einfache Lesbarkeit und Bedienung zu gewährleisten.
Digitale Auftritte öffentlicher Einrichtungen müssen bereits heute barrierefrei nutzbar sein. Das umfasst unter anderem, dass alle Texte von so genannten Screenreadern erkannt und vorgelesen werden können sowie Bilder mit beschreibenden Alternativtexten versehen sind. Für sehbehinderte Nutzer sind zudem gut lesbare Schriftgrößen und hohe Kontraste besonders wichtig.
Auch private Dienstleister sind durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet bis zum Jahr 2025 Barrierefreiheit zum Beispiel im Onlinehandel und bei Telekommunikationsdiensten umzusetzen.
Der BSV MG veranstaltet Smartphoneschulungen für blinde und sehbehinderte Menschen, damit diese mittels Sprachausgabe und Fingergesten auf dem Handy die Chance haben, am digitalen Alltag teilzunehmen.


