Antidiskriminierung
„Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ steht in Artikel 3 des Grundgesetzes. Diese selbstverständlich erscheinende Aussage entspricht in der Praxis oft nicht der Realität. Viele Menschen mit Behinderung müssen für Ihre Rechte kämpfen.
Diskriminierung empfinden blinde und sehbehinderte Menschen, wenn ihnen die Mitnahme im Taxi oder der Zutritt zu Arztpraxen und Restaurants mit ihrem Blindenführhund verweigert wird, Geld- oder Fahrkartenautomaten durch Touchscreens nicht bedienbar sind oder Behörden ihnen Dokumente in unleserlicher Form zusenden.
Der BSV MG unterstützt blinde und sehbehinderte Menschen bei der Wahrnehmung ihrer Rechte.


