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Blindenleitsystem bestehend aus Rippen- und NoppenpflasterFassade der Geschäftsstelle des BSV MG mit Schild
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Spenden / Zuwendungen

Mit Ihrer Hilfe unterstützen Sie blinde und sehbehinderte Menschen in Mönchengladbach und im Kreis Viersen. Die Spende ist steuerlich absetzbar. 

 

Sie möchten finanziell helfen? 

Spende: 

Über eine Spende freuen wir uns und stellen Ihnen für das Finanzamt gerne eine Zuwendungsbescheinigung aus. 

 

Bankverbindung: 

Kontoinhaber: BSV MG 

Sparkasse Mönchengladbach 

IBAN: DE36 3105 0000 0000 0112 96

 

Sie möchten Spenden statt Geschenke? 

Möchten auch Sie auf Präsente verzichten und sich alternativ sozial engagieren? Schlagen Sie gerne Ihren Gästen vor, eine Spende zugunsten blinder und sehbehinderter Menschen in Mönchengladbach oder dem Kreis Viersen zu tätigen.

 

Vor allem zu besonderen Anlässen kann man feiern und dabei etwas gutes tun – ob Geburtstag, Jubiläum, Firmenfeier o.ä. Viele Menschen finden den Gedanken gut, statt Geschenke etwas soziales zu bewirken. Es ist hilfreich, dass Sie uns vorab über Ihre geplante Spendenaktion informieren. 

 

Sie möchten Kondolenzspenden?

Auch nach dem Tod eines lieben Menschen wollen die Angehörigen im Sinne des Verstorbenen handeln und für einen guten Zweck spenden. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie den BSV MG anlässlich einer Trauerfeier mit einer Spende unterstützen möchten. 

 

Ihr letzter Wille 

Was ist nach meinem Tod? Kann ich mein Vermögen sinnstiftend einsetzen? 

 

Wenn Sie den Wunsch haben, dass Ihr Nachlass blinden und sehbehinderten Menschen in Mönchengladbach und Viersen zu Gute kommt, können Sie den BSV MG in Ihrem Testament berücksichtigen. Dies ist durch Erbschaft oder Vermächtnis möglich.

 

Im Falle einer Erbschaft fällt der gesamte Nachlass oder ein Teil davon dem Erben zu, inklusive aller Rechte und Pflichten. Bei einem Vermächtnis erhält der Vermächtnisnehmer, was ihm ausdrücklich zugedacht wurde.

 

Sprechen Sie uns gerne an. 

 

Geldauflagen 

Strafrichter und Staatsanwälte unterstützen durch Zuweisungen die Arbeit blinder und sehbehinderter Menschen in Mönchengladbach und Viersen.

 

Bei Ihrer Zuweisung können Sie sicher sein, dass wir alle Voraussetzungen erfüllen:

  • Der BSV MG ist als gemeinnützig und mildtätig anerkannt.

  • Der BSV MG verwendet Geldauflagen ausschließlich zu satzungsgemäßen Zwecken.

  • Der BSV MG teilt Satzungsänderungen, die eine wesentliche Änderung für die steuerliche Vergünstigung beinhalten, unverzüglich mit.

  • Der BSV MG verpflichtet sich, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren und alle zuweisenden Stellen jährlich über die Höhe und Verwendung von eingegangenen Geldauflagen zu unterrichten.

Sparkasse Mönchengladbach 
Kontoinhaber: BSV MG 
IBAN: DE36 3105 0000 0000 0112 96
BIC: MGLDE33